Aufmacherbild Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)

Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz

Die wesentlichen Aufgaben und Ziele nach Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) sind:

  • Das Bedienungsangebot soll sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten.
  • Sichere und leichte Übergänge vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr sind anzustreben.
  • Bei Planung, Bau, Ausbau und Umbau von Verkehrsanlagen und bei der Fahrzeugbeschaffung sind die besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen zu berücksichtigen.
  • Bei der Gestaltung von baulichen Anlagen sowie beim Bedienungsangebot ist den Belangen von Frauen angemessen Rechnung zu tragen.
  • Die Aufgabenträger haben für ihren Bereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen.