Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz
Die wesentlichen Aufgaben und Ziele nach Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) sind:
- Das Bedienungsangebot soll sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung richten.
- Sichere und leichte Übergänge vom Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr sind anzustreben.
- Bei Planung, Bau, Ausbau und Umbau von Verkehrsanlagen und bei der Fahrzeugbeschaffung sind die besonderen Bedürfnisse einzelner Nutzergruppen zu berücksichtigen.
- Bei der Gestaltung von baulichen Anlagen sowie beim Bedienungsangebot ist den Belangen von Frauen angemessen Rechnung zu tragen.
- Die Aufgabenträger haben für ihren Bereich einen Nahverkehrsplan aufzustellen.